Jahresabschluss, richtig bewertet
Der Jahresabschluss nach handelsrechtlichen- und steuerechtlichen Grundsätzen
Wenn Sie die Buchhaltung auf Ihrem EDV System führen, unterstützen wir Sie beim Jahresabschluss.
Dabei gilt es zu beachten, dass der handelsrechtliche Abschluss nicht identisch sein muss mit dem steuerrechtlichen Abschluss.
Wir unterstützen Sie bei:
- der korrekten Bewertung der Aktiven und Passiven
- der Anwendung der unterschiedlichen Abschreibungsmethoden
- bei den periodengerechten Aufwands- und Ertragsabgrenzungen
Dabei lassen wir die Steueroptimierung nicht ausser Acht.
Wenn wir die Buchhaltung für Sie auf unserem EDV System führen, erstellen wir für Sie den Jahresabschluss nach den einschlägigen Vorschriften.
Darunter fallen:
- Jahresabschluss nach OR (Handlesrechtlicher Abschluss)
- Jahresabschluss nach Steuergesetz (Steuerrechtlicher Abschluss)
Wenn Ihre Firma an der Börse kotiert ist, zusätzlich nach einem anerkannten Börsenstandard:
- Swiss GAAP FER
- US-GAAP
- IFRS
Vor dem definitiven Abschluss ist eine Abschlussbesprechung mit ihnen ein Muss.
Dabei werden die Zahlen analysiert und mögliche Trends beurteilt.
Ziel dieser Abschlussbesprechung ist:
- Ihren Betrieb nach Möglichkeit noch effizienter und rentabler zu machen.
Das Erstgespräch ist für Sie völlig unverbindlich und kostenlos.
Oder nehmen Sie mit uns per Mail Kontakt auf.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Termine sind nach Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.